Prüfumfang vorab vereinbaren

Besichtigung, Erprobung und Messung beantworten unterschiedliche Fragen. Das Angebot sollte nennen, welche Anlagenteile geprüft werden und in welcher Form Sie das Ergebnis erhalten. Ein kurzer Funktionstest an Schaltern ersetzt keine elektrische Prüfung.

Den gebauten Stand übernehmen

Stromkreisverzeichnis, Pläne und Produktunterlagen müssen zur tatsächlichen Ausführung passen. Lassen Sie relevante Bedienelemente erklären und bewahren Sie Prüfprotokolle gemeinsam mit späteren Änderungen auf.

Abweichungen bearbeitbar machen

Ein Mangelprotokoll nennt Ort, Befund, betroffene Leistung, Zuständigkeit und Termin. Das ist hilfreicher als eine unklare Sammelnotiz. Bei sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten legt die Elektrofachkraft fest, ob ein Anlagenteil bis zur Korrektur außer Betrieb bleiben muss.

Bei Geruch, Wärme, Funken, beschädigten Teilen oder wiederholtem Auslösen nutzen Sie den betroffenen Bereich nicht weiter und lassen ihn fachlich beurteilen.

Ihre Elektroinstallation wird konkret?

Beschreiben Sie Gebäude, gewünschten Umfang und Planungsstand. So lässt sich Ihre Anfrage fachlich einordnen.

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